Crémant

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Als Crémant werden in der Europäischen Union Schaumweine in Abgrenzung zum Champagner und zum Sekt bezeichnet. Die Bezeichnung ist seit dem 1. September 1994 gültig und bezeichnet moussierende Getränke mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung, die außerhalb der Champagne nach dem Verfahren der Flaschengärung (französisch méthode champenoise) hergestellt werden. Vor diesem Zeitpunkt wurde unter Crémant ein Champagner verstanden, der statt der üblichen 6 bar Überdruck nur die gesetzliche Mindestforderung von 3,5 bar erfüllte. Da der Begriff nicht geschützt war, verwendeten ihn auch zunehmend Winzer außerhalb der Champagne. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde der Besitzstand ab 1975 aufgegeben und in der Champagne auf den Ausdruck Crémant verzichtet. In Frankreich ist die Bezeichnung Crémant für acht Weinbauregionen zugelassen. Es handelt sich um den Crémant d’Alsace aus dem Elsass, Crémant de Bordeaux aus dem Bordeaux, Crémant de Bourgogne aus dem Burgund, Crémant de Die aus dem Gebiet der Rhône, Crémant de Limoux aus dem Languedoc, Crémant du Jura aus dem Jura, Crémant de Loire aus dem Gebiet der Loire und Crémant de Savoie aus Savoyen. 1991 wurde für Qualitätssekt der luxemburgischen Mosel die Appellation Crémant de Luxembourg eingeführt. Das Besondere ist, dass dies im Andenken an die Champagnerproduktion von Mercier während der Belle Époque in der Stadt Luxemburg die weltweit erste Appellation außerhalb Frankreichs war, die den Begriff Crémant verwenden durfte. 2008 wurde in Belgien (siehe auch den Artikel Weinbau in Belgien) die Herkunftsbezeichnung Crémant de Wallonie definiert… mehr auf Wikipedia.

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